Meitbedingungen

Mietbedingungen

Bitte beachten Sie: Für die über AB fintouring OY gebuchten Objekte gelten abweichend die Buchungs- und Geschäftsbedingungen von AB fintouring OY.

Buchung und Bezahlung

Nach der Buchung des Ferienobjektes erhält der Gast eine schriftliche Buchungsbestätigung, eine Wegbeschreibung sowie die Rechnung zur Bezahlung der Buchung an seine mitgeteilte Adresse/E-Mailadresse.


Die Buchung wird verbindlich, wenn der Gast die Anzahlung (20% des Mietpreises) bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt hat oder mit einem Mal die gesamte Summe entrichtet. Das Fälligkeitsdatum der Anzahlung ist 7 Tage nach Rechnungsausstellung. Indem der Gast die Miete des Ferienobjektes bezahlt, verpflichtet er sich den Mietbedingungen und den spezifischen Anweisungen zum Ferienobjekt Folge zu leisten.


Die gesamte Rechnung muss bis fünf Wochen vor Beginn der Mietperiode an den Vermieter bezahlt werden.


Falls die Buchung später als fünf Wochen vor Beginn der Mietperiode erfolgt, muss der Gast die gesamte Miete mit einem Mal bis zum Fälligkeitsdatum begleichen.


Falls die Miete nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt wird, wird die Buchung storniert.

Stornierung der Buchung

Falls der Gast seine Buchung stornieren muss/will, muss die Stornierung immer in schriftlicher Form erfolgen. Die Buchung gilt dann als storniert, wenn der Vermieter von der Stornierung erfahren hat.


Von stornierten Buchungen wird die Anzahlung immer einbehalten. Falls der Vermieter später als zwei Wochen vor Mietbeginn von der Stornierung erfährt, wird die gesamte Miete in Rechnung gestellt.


Falls dem Gast oder einer in seinem Haushalt lebenden Person etwas Unvorhergesehenes und Übergeordnetes zustößt (Erkrankung, Unglück, Todesfall), wird dem Gast die bezahlte Miete mit Ausnahme der Anzahlung zurückerstattet. Auch eine aus einem solchen Grund erfolgte Stornierung muss unverzüglich mitgeteilt werden und der Grund der Stornierung muss glaubwürdig dargelegt werden.


Eine Stornierung während der Mietperiode verpflichtet den Vermieter zu keinerlei Rückerstattung.

Stornierungsrecht des Vermieters

Falls dem Vermieter etwas Unvorhergesehenes und Übergeordnetes zustößt, kann der Vermieter die Buchung stornieren. Dem Gast wird in diesem Fall seine gezahlte Miete vollständig erstattet.

Nutzung des Ferienobjektes

Das Ferienobjekt wird dem Gast bei seiner Ankunft überlassen. Der Gast hat seine geschätzte Ankunftszeit im Voraus mitzuteilen.


Das Ferienobjekt steht dem Gast bei einer Wochenbuchung ab 16 Uhr am Anreisetag (Samstag) bis 12 Uhr am Abreisetag (Samstag) zur Verfügung.


Bei einer Wochenendbuchung steht dem Gast das Objekt von Freitag 16 Uhr bis Sonntag 18 Uhr zur Verfügung. Auch andere Zeiten können mit dem Gast vereinbart werden.


In der Regel werden die Objekte nur für volle Wochen vermietet. Außerhalb der Hauptsaison (Juni-August) sind auch kürzere Mietzeiträume möglich.


Während der Mietperiode genießt der Gast ein freies Nutzungsrecht auf die Ferienwohnung und ein Boot.


Die Miete beinhaltet ein Nutzungsrecht auf folgendes Zubehör: Möbel, Gefäße zum Zubereiten und Servieren von Speisen, Esszubehör, Strom und Feuerholz. Die Betten sind mit Matratzen, Kissen und Decken ausgestattet. Der Gast bringt normalerweise seine eigene Bettwäsche mit. Bettwäsche kann man jedoch auch mieten zum Preis von 12 €/Person.


Während der Mietperiode und mit Beendigung dieser ist der Gast für die Reinigung des Objektes zuständig. Falls der Vermieter nach Ende der Mietperiode die Reinigung selbst durchführen muss, stellt er dafür je nach Objekt 40 -150 € in Rechnung.

Abfall

Der Gast sorgt dafür, dass die Abfälle in die jeweils dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden. Für kompostierbaren, sogenannten Bioabfall, ist ein Kompostierer vorhanden. Für Mischabfall sowie Glas und Metall existieren eigene Behälter.

Sonstige Nutzung des Ferienobjektes

Das Ferienobjekt dürfen nicht mehr Personen nutzen als im Zuge der Buchung vereinbart wurde. Auch das Übernachten im Wohnwagen oder Zelt auf dem Grundstück des Ferienobjektes ist nicht ohne die Zustimmung des Vermieters gestattet.

Schadenersatz

Der Gast ist verantwortlich für von ihm verursachte Schäden an der Immobilie des Ferienobjektes und dem zugehörigen Mobiliar/Hausrat. Schäden müssen unverzüglich dem Vermieter mitgeteilt werden und der Gast ist dazu verpflichtet, diese zu begleichen.

Meldungen und Beschwerden

Wenn der Gast sich dazu veranlasst sieht, eine Meldung oder Beschwerde über das betreffende Objekt anzubringen, muss er diese während seines Aufenthaltes unverzüglich an den Vermieter richten.

Weitere Bedingungen

Die Buchung des Ferienobjektes darf nicht an Dritte übertragen werden ohne die Zustimmung des Vermieters.

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